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   OVG Hamburg, 10.01.2005 - 8 Bf 222/04.PVL   

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https://dejure.org/2005,19947
OVG Hamburg, 10.01.2005 - 8 Bf 222/04.PVL (https://dejure.org/2005,19947)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2005 - 8 Bf 222/04.PVL (https://dejure.org/2005,19947)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 8 Bf 222/04.PVL (https://dejure.org/2005,19947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung überzahlter Löhne und Gehälter; Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Ersatzsnsprüche wegen Schäden aus schadensgeneigter Tätigkeit; Beamtenrechtliche Treuepflicht; Offensichtlichkeit des Mangels des rechtlichen Grundes; Auslegung der Begriffe ...

  • Judicialis

    HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01

    Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2005 - 8 Bf 222/04
    Zu Sinn und Zweck der Mitbestimmung bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. April 2002 (6 P 4.01 - , ZBR 2002, 361 dort insofern nicht abgedruckt) ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1982 - 1 A 1211/80
    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2005 - 8 Bf 222/04
    Unzweifelhaft ist, worauf der Antragsteller mit Recht hinweist, nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung die Mitbestimmung bei der Geltendmachung eines Ersatzanspruches dann nicht ausgeschlossen, wenn die Überzahlung von Dienstbezügen im Wege des Schadensersatzes gemäß § 78 Abs. 1 BBG geltend gemacht wird (OVG Münster, Urt. v. 18.11.1982 ZBR 1983 S. 239).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 S 1744/90

    Rückforderung von kinderbezogenem Ortszuschlag

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.01.2005 - 8 Bf 222/04
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.2.1991, ZBR 1991 S. 251, 253 m.w.N.; OVG Magdeburg, Urt. v. 27.5.1998, ZBR 1999 S. 316) ist ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG offensichtlich, wenn der Empfänger ihn deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außeracht gelassen, also grob fahrlässig gehandelt hat.
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